Juleica.online-Verlängerung 2020
Die Juleica.online-Verlängerung 2020
Juleica-Ausnahmeregelungen für die Krisenzeit!
Gültigkeit der Juleica
Es gilt: Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.
Für 2020 gilt: Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die jeweilige Landeszentralstelle bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
Das Konzept
Worauf wartest Du noch?
Die BDK-Jugend steht nach wie vor für Präsenzunterricht mit „echten“ Dozenten
Die über viele Jahre etablierte Lehr- und Lernform bietet die Möglichkeit, dass Lehrende und Lernende zur gleichen Zeit in einem (digitalen) Raum zusammentreffen. Online-Präsenzunterricht schafft daher folgende Vorteile:
- Sicheres und kontaktloses Lernen mit „echten“ Dozenten und „echten“ Lerngruppen.
- Vermittlung der fachlichen Inhalte in gemeinsamen Lerngruppen durch Dozenten mit Praxiserfahrung und pädagogischer Kompetenz.
- Training von Methoden und Soft-Skills durch aktive Gruppenarbeiten, Präsentationen und Teamarbeit.
- Höherer Lernerfolg: Durch die persönliche Vermittlung können Lehrinhalte besser erfasst und gespeichert werden.
- Lerngruppen mit Teilnehmern, die gleiche Bildungsziele, ähnliche Ziele und Interessen verfolgen, fördern die Motivation des Einzelnen.
- Nachhaltige Vernetzung durch persönliche Bindung zu Dozenten und Teilnehmern. In den Pausen haben Teilnehmende im virtuellen Unterrichtsraum die Möglichkeit, Gespräche zu führen und sich auszutauschen.
- Weiterbildungsbegleitende, individuelle Beratung und Anleitung.
- Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica – Jugendleiter*innen Card
Worauf wartest Du noch?
Juleica – Qualifikation, Legitimation, Anerkennung
Juleica – Qualitätsstandard für ehrenamtliche Jugendleiter*innen
Die Juleica (Jugendleiter*in-Card) ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit.
Mit Hilfe der Juleica können sich Gruppenleiter*innen gegenüber Eltern und Teilnehmer*innen sowie gegenüber Politik und Gesellschaft als ausgebildete Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit ausweisen. Denn jede*r Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgelegten Qualitätsstandards absolviert und sich mindestens 30 Stunden mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methoden der Jugendarbeit und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Hinzu kommt der Nachweis einer Grundausbildung Erste Hilfe (9 UE), die bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sein darf. Darüber hinaus legitimiert die Juleica auch gegenüber staatlichen und nicht staatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.
Für Wen?
Die Juleica erhalten Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, die für einen anerkannten öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 SGB VIII) und die Juleica-Ausbildung absolviert haben.
Mit der Juleica gibt es in der Jugendarbeit eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die es in kaum einem anderen Bereich des ehrenamtlichen Engagements gibt.
Qualifikation
Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert; in mindestens 30 Zeitstunde wurde sich mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer*innen die Juleica besitzen.
Legitimation
Die Juleica legitimiert die Inhaber*innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.
Diese Einrichtungen sind aufgefordert, die ehrenamtlichen Jugendleiter*innen in Notsituationen und bei Problemen zu unterstützen und fachlich zu beraten.
Anerkennung
Jugendleiter*innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie in der Regel kein Geld. Als Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Vergünstigen reichen vom kostenlosen Eintritt
ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kinobesuch. Bundesweit gibt es zurzeit ca. 2.700 Vergünstigungen, die auf www.juleica.de eingetragen wurden.
Worauf wartest Du noch?
Anmeldung | Juleica.online-Verlängerung 2020
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