Maßnahmen zum Umgang mit Coronavirus (SARS-CoV-2)

Angesichts der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) hat der Bundesvorstand der Bund Deutscher Karneval-Jugend folgenden Maßnahmenplan festgelegt:

Ziele

  • Erhalt der Handlungsfähigkeit der Bund Deutscher Karneval-Jugend und seiner satzungsgemäßen Organe
  • Erhalt der Teilhabe aller an Prozessen und Entscheidungen der Bund Deutscher Karneval-Jugend
  • Schutz und Sicherheit der handelnden Personen (Mitarbeitenden und Funktionsträger*in) der Bund Deutscher Karneval-Jugend
  • Solidarisches Verhalten gegenüber Dritten (u.a. Risikogruppen)

Empfehlung von Gesundheitsbehörden und etwa dem Robert-Koch-Institut sind leitend bei den Maßnahmen und Vereinbarungen für die Bund Deutscher Karneval-Jugend. Danach gilt, direkte „physische“ Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Vereinbarungen

  • Die Bund Deutscher Karneval-Jugend sagt zunächst bis auf weiteres eigene Veranstaltungen ab bzw. verschiebt diese auf einen späteren Termin. Es wird sehr gut dokumentiert, dass alles versucht wurde, so schnell wie möglich abzusagen.
  • Veranstaltungsplanungen laufen vorerst weiter. Dabei werden aber keine verbindlichen Verträge eingegangen, die Kosten verursachen bzw. nicht stornierbar sind. Eine Entscheidung über eine Verlängerung dieser Regel wird fortlaufend geprüft.
  • Mitarbeitende sollten vorrangig mobil arbeiten. Das gilt zunächst bis auf Widerruf. Die üblichen Antrags- und Mitteilungswege sowie Genehmigungsverfahren bleiben bestehen.
  • Die Leitungen erarbeiten mit ihrem Bereich Organisations- und Vertretungspläne für anfallende Aufgaben. Ziel ist, maximal einheitliche Absprachen zu treffen, dazu sprechen sich die Leitungen ab. Die Organisations- und Vertretungspläne werden für alle in der BDK-Jugend-Cloud dokumentiert.
  • Geschäftsreisen werden vorerst so stark wie möglich minimiert. Für die Absage einer Teilnahme ist relevant, ob dadurch die Handlungsfähigkeit anderer Organisationen eingeschränkt wird. Eine Absage der Teilnahme geschieht nach Rücksprache mit dem Bundesvorstand.
  • Satzungsgemäße Gremien (Bundesjugendversammlung, Hauptausschuss, Bundesjugendleitung, Bundesvorstand, Ausschüsse, Kommissionen, Arbeits‐ und Projektgruppen) werden weiter geplant ggf. verschoben und nicht abgesagt. Es muss gewährleistet sein, dass alle teilnehmen und Entscheidungen auf der Grundlage der Jugendordnung treffen können.
  • Krisenentscheidungen trifft letztinstanzlich der Bundesvorstand (Vorstand im Sinne des § 26 BGB), die Aufhebung der dazu vereinbarten Maßnahmen ebenfalls.
  • Zur Vorsorge klärt bei Symptomen jede handelnde Person der Bund Deutscher Karneval-Jugend (Mitarbeitende und Funktionsträger*in) über entsprechende Wege (116117, Gesundheitsbehörden oder Hausärzt*in) das weitere Vorgehen. Das gilt auch bei/nach Kontakten zur Verdachtsfällen und Personen aus Risikogebieten.

Kommunikation

  • Auf www.bdk-jugend.de werden unsere Erreichbarkeit sowie Maßnahmen und Strategien (siehe oben) kommuniziert. Darüber hinaus werden relevante Informationen (Mitteilung, Leitfäden und Empfehlungen anderer Organisationen) zur Verfügung gestellt.
  • Es wird kommuniziert, dass wir angesichts der Lage derzeit eingeschränkt verfügbar sind, weil wir verstärkt mobil arbeiten und nur sehr reduziert vor Ort präsent sind.
  • Für Mitglieder stellen wir auf www.bdk-jugend.de relevante Informationen zusammen.

Für Mitarbeitende und Funktionsträger*in stellen wir in der BDK-Jugend-Cloud relevante Informationen (Maßnahmen, Dienstpläne) zur Verfügung.

Externe Links/Maßnahmen

Bitte handelt gewissenhaft!
Bei Fragen zögert bitte nicht, uns sofort zu kontaktieren: health@bdk-jugend.de

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