Jugendschutz – Wir machen mit!
Alkohol &
Jugendschutzgesetz

Die wichtigsten Regeln im Überblick!

Mach mit!

Für einen bedachten und sicheren Umgang mit Alkohol und einen aktiven Kinder- und Jugendschutz in Fasching, Fastnacht & Karneval!

Aktiver Kinder- und Jugendschutz liegt in der Verantwortung der Vereine, Helferinnen und Helfer, Verkaufs- und Sicherheitsteams.
Du setzt die gesetzlichen Bedingungen um – und damit machst Du unsere Tradition für alle sicher!

Fasching, Fastnacht & Karneval verbinden Tradition,
Gemeinschaft und Lebensfreude. Umso wichtiger ist
es, dass sie ein Umfeld bieten, in dem sich junge
Menschen sicher und gut aufgehoben fühlen.

Die Bund Deutscher Karneval-Jugend und der Bund
Deutscher Karneval e.V. setzen sich seit Jahren aktiv
dafür ein, Kinder und Jugendliche zu schützen – mit einer klaren Haltung und Nulltoleranz.

Deine Aufgaben:

– Alterskontrollen durchführen
– Keine Abgabe von Bier & Wein an unter 16-Jährige
– Keine Abgabe von Spirituosen, Schnaps, Likör und Alkopops an unter 18-Jährige
– Kein Verkauf von Tabakwaren & E-Zigaretten & E-Shishas an unter 18-Jährige
– Die Anwesenheitszeiten beachten (JuSchG)
– Mitglieder, Kinder & Jugendliche im Jugendschutz schulen

Was sollte man über Alkohol wissen?

Alkohol senkt Hemmungen – und genau das macht ihn für Kinder und Jugendliche besonders riskant. Junge Menschen können die Alkoholwirkung oft nicht
richtig kalkulieren, sie über- oder unterschätzen Situationen. Studien belegen, dass Jugendliche unter Alkoholkonsum auch häufiger in Risikosituationen verwickelt sind. Die Wahrscheinlichkeit für Unfälle, Verletzungen, Schlägereien oder Straftaten erhöht sich.

Wichtig zu wissen: Alkohol ist ein Zellgift.
Er wirkt im ganzen Körper – Bei Jugendlichen ist das besonders kritisch, weil ihr Körper und vor allem ihr Gehirn sich noch in der Entwicklung befinden. Bereits kleine Mengen erhöhen die Gefahr, dass wichtige Entwicklungsschritte im Gehirn verzögert oder gestört werden. Ein früher Einstieg in den Alkoholkonsum und regelmäßiges Trinken im Kindes- und Jugendalter können zudem Risikofaktoren sein.
Es gibt Hinweise, dass sich bei Kindern und Jugendlichen eine Alkoholabhängigkeit schneller entwickelt als bei Erwachsenen.

Was bedeutet das für Vereine?

Ein klarer und konsequenter Umgang mit Alkohol ist ein zentraler Schutzfaktor – nicht nur für die Jugendlichen selbst, sondern auch für das gesamte Vereinsleben. Aufklärung, klare Regeln und ein vorbildliches Verhalten der Erwachsenen sind entscheidend, um junge Menschen sicher durch die Fastnachtszeit zu begleiten. Alkoholkonsum bei Minderjährigen ist konsequent zu unterbinden.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Die (wichtigsten) Paragraphen im Bezug auf Alkohol und Uhrzeiten im Überblick:

§ 2 Zum Kinder- und Jugendschutz gibt es Alterskontrollen. Jugendliche müssen ihr Alter auf Verlangen nachweisen – verschaffe Dir Gewissheit und frage nach dem Ausweis.

§ 3 Altersvorschriften (aktueller Stand) sind gut sicht- und lesbar mit einem Aushang bekannt zu machen.

§ 5 (Tanz-) Veranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die
Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. (Genehmigung vom Jugendamt nötig!)

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

§ 9 Kein Verkauf und Konsum von Bier und Wein unter 16 Jahren – andere Alkoholika wie z. B. Schnaps, Likör und Alkopops sind für unter 18-Jährige verboten. Alkopops müssen mit deutlichem Hinweis auf das Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren versehen sein.

§ 10 Kein Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche. Auch der Konsum ist erst mit 18 Jahren gestattet.

Die Altersbeschränkungen im Überblick

Hilfreiche Links:

Noch Fragen?

Für weitere Informationen und bei konkreten Verdachtsfällen stehen diese beiden Personen als vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung:

Mandy Leditschke

Mobil: 0176 20363514
mandy.leditschke@bdk-jugend.de

Jonas Eyrich

Mobil: 0160 6414112
jonas.eyrich@bdk-jugend.de

Stand: 01.08.2026
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Kontakt

Bund Deutscher Karneval-Jugend
Referat Prävention
Dürerstraße 151
66424 Homburg

Telefon: +49 6841 99 40 123

E-Mail: geschaeftsstelle@bdk-jugend.de

Öffnungszeiten:
Montag: 10:00 – 14:00 Uhr
Dienstag: 10:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:30 – 17:30 Uhr

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